Auf dieser Seite können Sie eine kostenlose Word-Vorlage für die Kündigung der Wohnung (Mietvertrag Schweiz) direkt und unkompliziert herunterladen.
Wenn Sie als Mieter eine Wohnung kündigen wollen, müssen Sie einige Punkte beachten. Wir geben Ihnen Tipps zur Kündigung des Mietvertrags.
Wohnungskündigung Vorlage Schweiz
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Mietvertrag um einen schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Ein Vertrag kann immer unter Einhaltung der abgemachten Rahmenbedingungen aufgelöst werden.
Wenn Sie in der Schweiz die Mietwohnung kündigen wollen, müssen Sie zuerst den Mietvertrag zu Hand nehmen. In diesem Vertrag finden Sie wichtige Informationen, die Sie für das Kündigungsschreiben benötigen.
Bei einem Mietvertrag sind insbesondere die Kündigungsfristen als auch die Kündigungszeitpunkte zu beachten. Wenn innerhalb der, im Vertrag geregelten Fristen, gekündigt werden kann, spricht man von einer fristgerechten Kündigung.
Wenn Sie sich aus irgendwelchen Gründen nicht an die Fristen halten können, jedoch die Wohnung trotzdem kündigen müssen, spricht man von einer ausserterminlichen Kündigung. Bei der ausserterminlichen Kündigung müssen Sie in aller Regel selber für einen Nachmieter besorgt sein.
Auf Briefvorlagen.ch bieten wir Ihnen für die fristgerechte und ausserterminliche Wohnungskündigung die Vorlage im Word-Format zum kostenlosen Download an.
Wohnungskündigung Vorlage
Vorlage für fristgerechte Kündigung der Wohnung
Mietverträge müssen in aller Regel schriftlich gekündigt werden. Mit dieser Word-Vorlage können Sie das Mietverhältnis kündigen (fristgerechte Kündigung).
Folgende Punkte sind bei der Kündigung des Mietvertrags zu beachten:
- In aller Regel gibt es definierte und ortsübliche Kündigungstermine. Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, gelten folgende Kündigungstermine:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- Bei den meisten Mietverhältnissen im privaten Bereich beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Ihrem Mietvertrag ist die Kündigungsfrist zu entnehmen.
- Bei ausserterminlichen Kündigungen müssen Sie einen Nachmieter organisieren.
- Das Kündigungsschreiben für Mietverhältnisse (Wohnung) sollten Sie immer per Einschreiben versenden.
- Die Kündigung erfolgt immer per Ende Monat.
Vorlage für ausserterminliche Kündigung der Wohnung
Mit dieser kostenlosen Word-Vorlage kündigen Sie Ihren Mietvertrag für die Wohnung auch ausserterminlich korrekt und problemlos.
Mietverträge müssen in aller Regel schriftlich gekündigt werden. Folgende Punkte sind bei der ausserordentlichen Kündigung des Mietvertrags zu beachten:
- Bei einer ausserterminlichen Wohnungskündigung (ausserhalb der Kündigungstermine) muss der Mieter selber für einen Nachmieter besorgt sein. Der Nachmieter muss den bestehenden Mietvertrag zu denselben Konditionen übernehmen.
- Das Kündigungsschreiben für Mietverhältnisse (Wohnung) sollten Sie immer eingeschrieben versenden.
- Die Kündigung erfolgt immer per Ende Monat.
Anleitung: Wohnungskündigung erstellen
- Legen Sie zuerst den zu kündigenden Vertrag bereit.
- Entscheiden Sie, welche Kündigungsvorlage am besten passt.
- Laden Sie die entsprechende Word-Vorlage direkt und kostenlos auf Ihren Computer.
- Passen Sie den Absender mit Ihrer Anschrift an.
- Passen Sie den Empfänger des Kündigungsschreibens an. Der richtige Empfänger des Kündigungsschreibens findet sich oft im Vertrag.
- Passen Sie das Datum an.
- Passen Sie den Vertragsgegenstand und den Kündigungstext entsprechend Ihren Bedürfnissen an.
- Drucken Sie das Kündigungsschreiben aus und unterzeichnen Sie das Schreiben.
- Speichern Sie das Kündigungsschreiben auf Ihrem Computer oder laden Sie jederzeit eine neue Vorlage auf dieser Webseite herunter.
Wohnung kündigen – Need to know!
Bei der Kündigung des Mietvertrags gibt es einige Fallstricke zu beachten. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammen gestellt.
Wichtige Punkte bei der Kündigung der Wohnung
- Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in aller Regel drei Monate.
- Die Kündigungstermine sind meist im Vertrag festgehalten. Falls nicht, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine.
- Mietverträge müssen fristgerecht und schriftlich eingereicht werden – am besten sogar per Einschreiben. Es ist darauf zu achten, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintrifft.
- Bei verheirateten Paaren oder in eingetragener Partnerschaft lebende Paare müssen beide Personen die Kündigung unterzeichnen, damit diese gültig ist.
- Wenn die Kündigung des Mietvertrags ausserhalb des Kündigungstermins erfolgt (ausserterminliche Kündigung), ist der Mieter verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen. Der Nachmieter muss den bestehenden Mietvertrag zu denselben Konditionen übernehmen.
- Beachten Sie, dass angemietete Parkplätze separat gekündigt werden müssen.
Ortsübliche Kündigungstermine
In einigen Mietverträgen liest man heutzutage immer noch, dass der Mietvertrag nur auf einen ortsüblichen Kündigungstermin hin gekündigt werden kann. Hier finden Sie die Liste der ortsüblichen Kündigungstermine:
- Aargau: 31. März | 30. Juni | 30. September
- Appenzell Innerrhoden: Jeweils auf Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Appenzell Ausserrhoden: Jeweils auf Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Basel-Landschaft: Jeweils auf Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Basel-Stadt: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
- Bern Stadt: 30. April | 31. Oktober (Achtung: Gemeinden variieren)
- Freiburg: 31. März | 30. Juni | 30. September | 31. Dezember
- Genf: Keine ortsüblichen Kündigungstermine
- Glarus: Jeweils auf Ende Monat
- Graubünden: 31. März | (30. Juni) | 30. September (Achtung: Gemeinden variieren)
- Jura: 31. März | 30. Juni | 30. September | 31. Dezember oder auf jedes Monatsende (Achtung; Gemeinden variieren)
- Luzern: Keine ortsüblichen Kündigungstermine
- Neuenburg: 31. März | 30. Juni | 30. September
- Nidwalden: 31. März | 30. Juni | 30. September
- Obwalden: 31. März | 30. Juni | 30. September
- Schaffhausen: Jeweils per Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Schwyz: Jeweils per Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Solothurn: 31. März | 30. September (Achtung: Bezirk Olten-Gösgen: 31. März | 30. Juni | 30. September)
- St. Gallen: Jeweils Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Tessin, Lugano und Umgebung: 29. März | 29. September (Achtung: Gemeinden variieren) Thurgau: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember oder 31. März | 30. Juni | 30. September (Achtung: Gemeinden variieren)
- Uri: Jeweils per Ende Monat, ausser 31. Dezember
- Waadt: 1. April | 1. Juli | 1. Oktober (Achtung: Gemeinden variieren)
- Wallis: Keine ortsüblichen Kündigungstermine
- Zug: 31. März | 30. Juni | 30. September
- Zürich Stadt: 31. März | 30. September
- Zürich Bezirke: 31. März | 30. Juni | 30. September
Quellenangabe
- Homegate.ch: Liste ortsübliche Kündigungstermine
- CH.ch: Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
- Bundesamt für Wohnungswesen: Beratung und Tipps
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