Vorsorgeauftrag Vorlage

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorsorgeauftrag Vorlage (Schweiz) im Word-Format.

Infolge eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit können Sie urteilsunfähig werden. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selber, wer Sie in einem solchen Fall vertreten soll. Damit bleibt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) aussen vor.

Vorsorgeauftrag Vorlage Muster
Vorsorgeauftrag Muster und Vorlage Schweiz
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Vorsorgeauftrag Muster und Vorlage

In diesem Beitrag finden Sie ein Vorsorgeauftrag Muster im Word-Format und viele nützliche Informationen, so dass Sie selber einen Vorsorgeauftrag erstellen können.

Ein Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360ff eignet sich für ältere und jüngere Menschen gleichermassen. Jeder, der im Fall einer drohenden Urteilsunfähigkeit durch eine vertraute Person vertreten werden will, sollte ein solches Dokument erstellen.

Eine Urteilsunfähigkeit kann infolge einer schweren Krankheit, infolge eines Unfalls oder infolge Altersschwäche eintreten. 

Unterschied zwischen der Generalvollmacht und dem Vorsorgeauftrag

Wer sich in einem Rechtsgeschäft durch einen Dritten vertreten lassen will, hat die Möglichkeit, eine Vollmacht auszustellen. Dabei wird zwischen einer Vollmacht für ein Sachgeschäft und einer Generalvollmacht unterschieden.

Letztere räumt dem Vollmachtempfänger umfassende Rechte ein. Eine Vollmacht tritt nach Unterzeichnung in Kraft und endet in aller Regel mit dem Tod einer Person oder mit der Urteilsunfähigkeit. 

Ein Vorsorgeauftrag wird vorsorglich erstellt und tritt erst dann in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Das schweizerische Zivilgesetzbuch regelt dazu im Art. 360ff:

Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.

ZGB – Art. 360, Abs. 1

Sobald die KESB erfährt, dass eine Person urteilsunfähig ist, leitet sie von sich aus ein Verfahren ein, um den Sachverhalt zu klären. Insbesondere wird dabei überprüft, ob allenfalls ein Vorsorgeauftrag besteht und ob dieser gültig ist. 

Form des Vorsorgeauftrags

Ein selbsterstellter Vorsorgeauftrag muss handschriftlich erstellt werden. Als Alternative kann ein Vorsorgeauftrag auch öffentlich durch einen Notar beurkundet werden. 

Betreffend die eigenhändige Errichtung des Vorsorgeauftrags macht das schweizerische Zivilgesetzbuch im Art. 361, Abs. 2 folgende Aussagen:

Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen.

ZGB – Art. 361, Abs. 21

Daraus folgt, dass der Vorsorgeauftrag in seiner Gesamtheit von Hand geschrieben werden muss. Zudem ist das Dokument mit einem Datum zu versehen und zu unterzeichnen. 

Auf Verlangen kann der Vorsorgeauftrag auch auf dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde hinterlegt werden. Das Zivilstandsamt trägt das Dokument gegen eine Gebühr von CHF 75.– in die zentrale Datenbank Infostar ein. 

Die KESB akzeptiert nur die Originalversion. Eine Kopie wird lediglich als Hinweis angesehen, aber grundsätzlich nicht akzeptiert. Mit einer Hinterlegung beim zuständigen Zivilstandsamt können bereits im Vorfeld Probleme aus dem Weg geräumt werden. Durch den Eintrag wird nämlich Ihr Vorsorgeauftrag schnell und einfach auffindbar.

Vorsorgeauftrag Inhalt

Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Wenn Sie für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen möchte, ist das problemlos möglich. Sie können aber auch nur eine Person bestimmen, die Sie in allen drei Bereichen vertritt:

Personensorge

Bei der Personensorge geht es um das körperliche, geistige und seelisches Wohl. Zudem wird in diesem Bereich auch der Schutz der Persönlichkeit geregelt. Die Personensorge kann nur an eine natürliche Person übertragen werden. 

Vermögenssorge

Der Bereich Vermögenssorge regelt die Verantwortung für Ihr Vermögen. Die Vertretungsperson sorgt unter anderem dafür, dass Ihre Rechnungen bezahlt werden. Die Vermögensverwaltung kann – im Gegensatz zur Personensorge – auch an eine juristische Person (z.B. Bank) übertragen werden. 

Vertretung im Rechtsverkehr

Der Bereich “Vertretung im Rechtsverkehr” regelt die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Banken, KESB, etc. Dieser Bereich kann an eine natürliche oder eine juristische Person (z.B. Anwaltskanzlei) übertragen werden. 

Die Wahl der Vertretungsperson

Mit der Vorsorgevollmacht übertragen Sie der Vertretungsperson umfassende Rechte im Falle Ihrer eigenen Unzurechnungsfähigkeit. Es versteht sich von selbst, dass Sie daher nur absolute Vertrauenspersonen als Vertretungspersonen ins Auge fassen dürfen.

Es ist wichtig, dass Sie mit der zukünftigen Vertretungsperson ein Gespräch führen und dabei die Person über die Aufgaben im Detail aufklären. Offenheit und Transparenz sind hier gefragt, denn im Falle Ihrer eigenen Unzurechnungsfähigkeit sollten Sie im Vorfeld nichts dem Zufall überlassen. 

Vorsorgeauftrag Muster im Word-Format

Hier können Sie eine Vorlage im Word-Format direkt und kostenlos herunterladen. Wichtig ist, dass Sie das gesamte Dokument von Hand schreiben und unterzeichnen. 

Vorsorgeauftrag Vorlage Muster
Mit dieser Word-Vorlage erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag im Handumdrehen.
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Download Vorsorgeauftrag Muster

  • Einfaches Muster für die Erstellung des Vorsorgeauftrags
  • Word-Format
  • Achtung: Das Dokument muss von Hand geschrieben werden. Ansonsten muss es öffentlich beurkundet werden, damit es Gültigkeit erlangt
  • Direkter und kostenloser Download

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Muster sehr allgemein gehalten ist. Jeder Vorsorgeauftrag muss sehr individuell ausgestaltet werden. Diese Vorlage kann Ihnen als Muster dienen. 

Quellenangabe

  • Webseite kesb-zh.ch: Vorsorgeauftrag
  • Webseite redcross.ch: Vorsorgeauftrag Vorlage
  • Webseite lukb.ch: Wozu brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
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