Vollmacht Vorlage (Einzel- und Generalvollmacht)

Wir bieten Ihnen eine Einzelvollmacht und Generalvollmacht Vorlage im Word-Format für die Stellvertretung Ihrer Handlungen kostenlos zum Download an.

Wenn Sie sich in Rechtsgeschäften oder sonstigen Handlungen durch eine andere Person vertreten lassen wollen, müssen Sie eine Vollmacht ausstellen.

Generalvollmacht Vorlage
Vollmacht Vorlagen: Muster zur Erteilung einer Generalvollmacht oder Einzelvollmacht

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ermächtigt zum Handeln in Stellvertretung für einen Dritten. Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine Person, in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen abzuwickeln und somit in Ihrem Namen zu handeln, so als ob Sie es selber tun würden.

Wenn Sie sich bei gewissen Geschäften wie Behördengänge, Verkauf einer Liegenschaft, Bankgeschäfte, etc. durch eine Person vertreten lassen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zur Vollmacht entnehmen Sie dem schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). In den Art. 36ff. finden Sie die entsprechenden Bestimmungen.

Als Vollmachtgeberin bzw. Vollmachtgeber können Sie den Umfang und den Inhalt der erteilten Vollmacht frei gestalten. Sie können jemanden auch nur für ein einzelnes Sachgeschäft bevollmächtigen (z.B. Verkauf einer Liegenschaft), anstatt eine Generalvollmacht auszustellen.

Mit einer Vollmacht erteilen Sie einer Person umfassende Rechte. Geht die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen einen Vertrag ein, ist dieser in Ihrem Namen rechtsgültig. Es ist somit klar, dass Sie eine Vollmacht nur einer Vertrauensperson erteilen dürfen.

Einzel- und Generalvollmacht Vorlagen

Diese Vollmacht-Vorlagen können Sie direkt und kostenlos herunterladen:

Generalvollmacht Vorlage Schweiz
Generalvollmacht Vorlage im Word-Format
Download

Generalvollmacht-Vorlage

  • Lassen Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei sämtlichen Amtsgeschäften vertreten
  • Einfache Vorlage, ideal für verschiedene Situationen
  • Vollmacht-Vorlage kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden
  • Alle erforderlichen Angaben für eine Generalvollmacht sind bereits erfasst
  • Direkter und unkomplizierter Download

Anleitung zur Erstellung der Generalvollmacht

  1. Laden Sie als Erstes die Vollmacht-Vorlage im Word-Format auf Ihren Computer herunter. 
  2. Erfassen Sie die Personalien des Vollmachtgebers
  3. Erfassen Sie die Personalien der bevollmächtigen Person
  4. Überprüfen Sie alle Bereiche, mit der Sie den Vollmachtnehmer bevollmächtigen wollen
  5. Aktualisieren Sie das Datum
  6. Drucken Sie die fertig gestellte Vollmacht aus und unterschreiben Sie diese. Die Vollmacht ist ab dem Moment der Unterzeichnung gültig.  
  7. Speichern Sie die Vorlage ebenfalls auf Ihrem Computer oder laden Sie bei Bedarf eine neue Vorlage auf Briefvorlagen.ch herunter. 

Einzelvollmacht Vorlage
Einzelvollmacht Vorlage im Word-Format
Download

Einzelvollmacht-Vorlage

  • Lassen Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei einem spezifischen Geschäft vertreten
  • Einfache Vorlage, ideal für verschiedene Situationen
  • Vollmacht-Vorlage kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden
  • Alle erforderlichen Angaben für eine Einzelvollmacht sind bereits erfasst
  • Direkter und unkomplizierter Download

Anleitung zur Erstellung der Einzelvollmacht

  1. Laden Sie als Erstes die Vollmacht-Vorlage im Word-Format auf Ihren Computer herunter. 
  2. Erfassen Sie die Personalien des Vollmachtgebers
  3. Erfassen Sie die Personalien der bevollmächtigen Person
  4. Erfassen Sie jenen Bereich, für den Sie den Vollmachtnehmer bevollmächtigen wollen (bspw. Kauf eines Fahrzeuges)
  5. Aktualisieren Sie das Datum
  6. Drucken Sie die fertig gestellte Vollmacht aus und unterschreiben Sie diese. Die Vollmacht ist ab dem Moment der Unterzeichnung gültig.  
  7. Speichern Sie die Vorlage ebenfalls auf Ihrem Computer oder laden Sie bei Bedarf eine neue Vorlage auf Briefvorlagen.ch herunter. 

Vollmacht ist kein Vorsorgeauftrag

Seit dem 1.1.2013 ist in der Schweiz das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Sobald eine Person urteilsunfähig wird oder selbst seinen Willen nicht mehr äussern kann, kommt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutz Behörde) auf den Plan, um die Interessen der betroffenen Person zu vertreten und zu wahren.

Wenn der Vollmachtgeber urteils­unfähig oder Hilfs-, bzw. Schutzbedürftig wird, reicht eine gewöhnliche Vollmacht, bzw. Generalvollmacht nicht aus. Um die Stellvertretung in einem solchen Fall sicherzustellen, ist unbedingt ein Vorsorgeauftrag zu erstellen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie sehr oft Massnahmen der KESB abwenden. Wichtig ist aber, dass der Vorsorgeauftrag erstellt wird, solange der Vollmachtgeber noch urteilsfähig ist.

Unterschied Vollmacht versus Vorsorgeauftrag

Von den neuen Bestimmungen rund um das Erwachsenenschutzrecht sind oft ältere Menschen betroffen oder Menschen mit schweren degenerativen Erkrankungen. Bis vor dem 1.1.2013 konnte man bekanntlich mit einer gewöhnlichen Generalvollmacht die umfassende Stellvertretung sicherstellen. Seit dem 1.1.2013 gilt das nicht mehr!

Überprüfen Sie demzufolge, ob Sie einen Vorsorgeauftrag anstelle einer Generalvollmacht ausstellen sollten. Dies hängt aber primär davon ab, was Sie mit der Vollmacht bezwecken wollen.

Vollmacht

Wenn Sie sich nicht persönlich um gewisse Angelegenheiten kümmern wollen, können Sie dies mit einer Vollmacht erledigen.

  • Eine Vollmacht gilt ab dem Moment der Ausstellung (und Unterzeichnung). Sie endet mit dem Tod einer Person, dem Verlust der Urteilsfähigkeit der vollmachtgebenden Person oder mit dem Widerruf der Vollmacht.  

Vorsorgeauftrag

Wenn Sie jedoch einer angehörigen Person eine Vollmacht ausstellen wollen, um Sie auch dann vertreten zu können, wenn Sie selber es nicht mehr können, ist ein Vorsorgeauftrag zu erstellen.

  • Ein Vorsorgeauftrag gilt erst ab Eintritt der Urteilsunfähigkeit und überträgt in den meisten Fällen der bevollmächtigten Person umfangreiche Rechte.

Sonderfall Bank – Vollmacht für die Bank

Im Bezug auf die privat erstellten Vollmachten sind Banken sehr oft skeptisch. In aller Regel akzeptieren die schweizerischen Banken keine selbst erstellten Vollmachten. Obschon eine Vollmacht rechtlich gültig ist, können Banken selber bestimmen, welche Art der Vollmacht akzeptiert wird. Die meisten Banken in der Schweiz bieten daher eigene Vollmachtsformulare an, die dann auch problemlos von der betreffenden Bank akzeptiert werden.

Falls eine Bank eine selbst erstellte Vollmacht akzeptiert, muss in der Vollmacht aber unbedingt erwähnt sein, dass die Vollmacht auch für die Vermögensverwaltung gilt.

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