In diesem Beitrag finden Sie eine Kirchenaustritt Vorlage für die katholische Landeskirche, die Evangelisch-reformierte Kirche sowie für die Christkatholische Kirche.
Kirchenaustritt in der Schweiz
Im Art. 15 der schweizerischen Bundesverfassung wird jedem Menschen in der Schweiz die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert. In der Schweiz ist es relativ einfach, aus der Kirche auszutreten. Es sind aber einige Punkte zu beachten, auf die wir in diesem Beitrag kurz eingehen.
Voraussetzungen für den Kirchenaustritt
Um selbstständig aus der Kirche auszutreten, muss man in der Schweiz mindestens 16 Jahre alt sein, da man ab diesem Alter kirchlich mündig ist. Sollten Jugendliche unter 16 Jahren austreten wollen, bedarf es das Einverständnis der Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten. Diese müssen den Kirchenaustritt dann auch unterzeichnen.
Der Austritt aus der Kirche erfolgt durch eine eigenständige, schriftliche Erklärung. Dieses Austrittsschreiben wird der zuständigen Kirchgemeinde am Wohnort zugesendet.
Austritt im Kanton St. Gallen und Appenzell
Da wohl zu viele Schäfchen aus der Kirche ausgetreten sind, haben die Kantone St. Gallen und Appenzell (Innerrhoden und Ausserrhoden) sinnbefreite, administrative Hürden eingebaut. Die Unterschrift muss in diesen beiden Kantonen von der zuständigen Einwohnergemeinde beglaubigt werden.
Sollten Sie in einem der erwähnten Kantone wohnhaft sein, begeben Sie sich bitte zu Ihrer Gemeindeverwaltung, um Ihre Unterschrift auf dem Kirchenaustrittsschreiben beglaubigen zu lassen.
Was hat ein Kirchenaustritt zur Folge?
Obschon viele Menschen hauptsächlich aus finanziellen Gründen aus der Landeskirche austreten, sind vor dem Kirchenaustritt die Konsequenzen des Austritts zu bedenken.
Eine der offensichtlichsten Konsequenzen des Kirchenaustritts ist, dass man keine Kirchensteuer mehr bezahlen muss. Damit verliert man aber auch das Stimm- und Wahlrecht auf Ebene der Kirchengemeinde.
Mit dem Austritt verzichtet man natürlich auch auf kirchliche Leistungen wie bspw. Taufe und kirchliche Trauung. Der Besuch des Gottesdienstes ist indes noch möglich, jedoch darf die Kommunion nicht mehr empfangen werden.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man mit dem Kirchenaustritt nicht mehr auf dem Friedhof bestattet wird. Das ist falsch, denn für die Bestattung ist die Einwohnergemeinde zuständig und nicht die Kirche.
Wann endet die Steuerpflicht?
Der Eingangsstempel des Empfängers ist das Austrittsdatum. Dieses gilt dann auch für die Beendigung der Steuerpflicht. Im Jahr des Kirchenaustritts sind Sie noch anteilsmässig bis zum Austrittsdatum steuerpflichtig. Wenn Sie also erst per 30. Dezember austreten, sind für dieses Jahr noch vollumfänglich Kirchensteuern zu entrichten.
Ist ein Kircheneintritt später wieder möglich?
Sie wollen später wieder eintreten? Die Kirche ist offen, ausgetretene Mitglieder wieder aufzunehmen. Wie beim Kirchenaustritt genügt auch für den Wiedereintritt eine schriftliche Erklärung an die zuständige Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde.
Kirchenaustritt Vorlagen
Vorlage Kirchenaustritt Katholische Kirche
Vorlage Kirchenaustritt Evangelisch-reformierte Kirche
Vorlage Kirchenaustritt Christkatholische Kirche
Anleitung: Wie schreibe ich einen Kirchenaustritt?
- Laden Sie zunächst die Kirchenaustritt-Vorlage Ihrer Kirche herunter. Auf dieser Webseite bieten wir Vorlagen für die katholische Landeskirche, die Evangelisch-reformierte Kirche sowie für die Christkatholische Kirche an. Die Formulare sind so ausgestaltet, dass Sie diese unkompliziert anpassen können
- Öffnen Sie die Vorlage mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm
- Erfassen Sie Ihren Absender und die Empfängeradresse. In aller Regel richtet sich das Austrittsschreiben immer an die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts. Da es in der Stadt Zürich nicht so einfach ist, die korrekte Kirchgemeinde herauszufinden, finden Sie hier eine Hilfestellung.
- Erfassen Sie Ihre Personalien. Wenn mehrere Personen desselben Haushalts austreten wollen, können Sie alle Personalien desselben Haushalts aufführen. Kinder, die nicht aufgeführt werden, verbleiben in der Kirche.
- Drucken Sie das Schreiben aus, unterzeichnen Sie es von Hand und senden Sie es der Kirchgemeinde. Idealerweise bedienen Sie das zuständige Steueramt mit einer Kopie.
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